Krankenfahrten bei Taxi Möller in Coburg

Wir übernehmen Ihre Krankenfahrten zum Arzt, zur Reha, in die Klinik, zur Kur, zur Chemotherapie oder zur Dialyse.
Wir rechnen für Sie mit allen Berufsgenossenschaften, Krankenkassen und Rentenversicherungen ab.


Selbstverständlich helfen wir Ihnen gerne bei der Anmeldung in der von Ihnen besuchten Klinik und tragen Ihr Gepäck von der Haustür bis in das Krankenhaus.
Gerne geht unser erfahrenes Personal auf Ihre persönlichen Wünsche ein.

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  • Kundin von Taxi Möller am Flughafen

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Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise:


Genehmigung

Sie müssen alle Krankenfahrten vorher schriftlich genehmigen lassen. Jede Krankenkasse entscheidet im Einzelfall anders.
Geben Sie die Genehmigung zusammen mit einem Krankentransportschein (wird vom Hausarzt oder behandelnden Arzt ausgestellt) beim Fahrer ab. Ohne Genehmigung ist die Fahrt komplett in bar zu zahlen, eine Quittung kann bei der Kasse zur Erstattung eingereicht werden.


Gesetzlicher Eigenanteil

Als Eigenanteil sind 10% des Fahrpreises gesetzlich vorgeschrieben, mindestens jedoch 5,00 €, aber höchstens 10,00 € pro Einzelfahrt.
Dieser ist bei Fahrtantritt bar beim Fahrer zu bezahlen.
Der Eigenanteil entfällt nur dann, wenn hierfür eine schriftliche Befreiung der Krankenkasse beim Fahrer vorgezeigt werden kann.
Wenn Ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht ist (in der Regel 2% des Bruttoeinkommens, bei chronischer Erkrankung 1%),
befreit Sie Ihre Krankenkasse von der Zuzahlung des Eigenanteils. Genaueres zu Ihrem Fall können Sie bei der Krankenkasse in Erfahrung bringen.
Bei Arbeitsunfällen muss kein Eigenanteil geleistet werden.

Ambulante Behandlungen

Die Fahrt zur Arztpraxis wird in den meisten Fällen von der Krankenkasse übernommen,
wenn Sie im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen aG, H oder Bl sind. Wenn Sie Pflegestufe 3 - 5 nachweisen können,
ist keine Genehmigung von der Krankenkasse notwendig.
Bitte lassen Sie sich die Kostenübernahme der Fahrt von der Kasse vorher schriftlich bestätigen.


Ambulante Operationen

Die Fahrt zur ambulanten Operation oder die Abholung von dort werden in den meisten Fällen übernommen, wenn durch die ambulante Operation ein stationärer Aufenthalt vermieden werden kann. Bitte lassen Sie sich die Kostenübernahme der Fahrt von der Kasse vorher schriftlich bestätigen.


Wenn Sie zu einer Kur- oder Rehamaßnahme fahren, lassen Sie sich bitte die Kostenübernahme für die Fahrt vorher von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Rentenversicherung schriftlich bestätigen.

Dialysefahrten

Nach Ablauf eines Kalendermonats erhalten Sie vom Dialysezentrum eine behandlungstägliche Bestätigung.

Diese geben Sie umgehend beim Fahrer ab. Bitte lassen Sie sich die Kostenübernahme der Fahrten von der Kasse vorher schriftlich bestätigen.


Strahlen- oder Chemotherapie

Auch hier ist eine Genehmigung sowie ein Krankentransportschein erforderlich.
Bitte lassen Sie sich die Kostenübernahme der Fahrt von der Kasse vorher schriftlich bestätigen.


Stationäre Behandlung

Hierunter versteht man den Aufenthalt in einem Klinikum oder Krankenhaus von mehr als einem Tag sowie Kur- oder Reha-Aufenthalte.



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